Die Gesundheitskontrolle ist ein wichtiges Glied im SPF-System, da laufend überprüft werden soll:

  • daß SPF-Bestände den Gesundheitsstatus haben, mit dem sie deklariert sind
  • daß der Ansteckungsschutz den Anforderungen der SPF-Gesundheitsregeln entspricht

Die Gesundheitskontrolle ist in erster Linie die Verantwortung des Eigentümers, da er und / oder seine Mitarbeiter sich täglich mit dem Bestand beschäftigen. Daher hat der Eigentümer die besten Voraussetzungen festzustellen, ob die Schweine husten, pusten, niesen, schiefe Nasen, keinen Appetit, Durchfall, Räude oder Läuse haben oder andere Anzeichen unerwünschter Infektionen aufweisen.

Werden solche Anzeichen im Bestand wahrgenommen, muß der Eigentümer unverzüglich den Gesundheitskontrolltierarzt benachrichtigen. Tierarzt oder Eigentümer geben daraufhin eine Mitteilung an SPF-SuS, die dann einen Bedingten Status für den Bestand einführt.

Der Tierarzt trägt auf Grund spezieller Absprache mit SPF-SuS die Verantwortung dafür, in bestimmten Zeitabständen Gesundheitskontrollbesuche im Bestand vorzunehmen.

Die detaillierten Regeln und Anleitungen zum Ansteckungsschutz sind in den SPF-Gesundheitsregeln zu lesen (nur auf Dänisch).